Gemeinderatswahl 2025 - der Countdown läuft
Mit dem 30. September 2024, dem sogenannten Stichtag für die Gemeinderatswahl 2025 in Steinakirchen aund allen anderen Gemeinden in Niederösterreich, läuft der Countdown bis zur Wahl. Ab diesem Datum müssen fristgerecht zahlreiche Schritte vorgenommen werden, damit die Gemeinderatswahl durchgeführt werden kann und die einzelnen Wahlparteien kandidieren dürfen. Werden Fristen versäumt, kann dies einerseits zu einer möglichen Wahlanfechtung führen, Rechte von wahlwerbenden Parteien schmälern (zum Beispiel die Entsendung von Vorsitzenden, Beisitzern und Vertrauenspersonen in die Wahlbehörden) oder sogar den Antritt zur Wahl verhindern (falls der Wahlvorschlag zu spät eingebracht wird).
Ablauf
Die wichtigsten Schritte sind:
- Wahlausschreibung (Festlegung des Wahltages und davon abgeleitet des Stichtages für alle Fristen bis zum Wahltag) durch die NÖ Landesregierung
- Bildung der Wahlbehörden (Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehörden) in den Gemeinden
- Erstellung, öffentliche Auflage, Berichtung des Wählerverzeichnisses
- Einbringung von Wahlvorschlägen
- Wahltag
- Konstituierung des Gemeinderats
Fristen
Bei der Gemeinderatswahl 2025 kommen diese Fristen zur Geltung:
- Stichtag: 30. September 2024
- Erste Sitzung der Gemeindewahlbehörde: bis 14.10.2024
- Öffentliche Auflage Wählerverzeichnis ab 21.10.2024
- Frist zur Einbringung von Wahlvorschlägen: 06.12.2024 12:00
- Wahltag: 26. Jänner 2025
Weitere Informationen
Informationen zur Gemeinderatswahl können (bzw. müssen mühselig) aus unterschiedlichen Quellen bezogen werden:
- NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000057)
- Informationen auf den Seiten des Landes NÖ
- Wahlkalender
- FAQs
- Formulare
- https://www.noe.gv.at/noe/Wahlen/NOE_Gemeinderatswahlen.html
- Leitfaden Gemeinderatswahlen 2025
- zur Verfügung gestellt über BH, Gemeinde
- Kundmachungen der Gemeinde Steinakirchen