Der Rechnungsabschluss
Der Rechnungsabschluss (RA) ist das Gegenstück zum Haushaltsvoranschlag (VA, oft auch als Budget bezeichnet). In diesem weist der Bürgermeister gegenüber dem Gemeinderat die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres aus und stellt diese den budgetierten Zahlen des Haushaltsvoranschlages gegenüber.
Größere Abweichungen bei Einnahmen oder Ausgaben müssen begründet werden, da der Bürgermeister hinsichtlich der Ausgaben an die Obergrenzen des Haushaltsvoranschlages gebunden ist. Er darf Ausgabengrenzen nicht ohne Gemeinderatsbeschluss eigenmächtig überschreiten.
Wichtige Kennzahlen im Rechnungabschluss
Als wesentlichste Kennzahl des Rechnungsabschlusses wird als Saldo aller Einnahmen und Ausgaben ein Überschuss oder Abgang festgestellt. Ziel der Haushaltsführung von Gemeinden ist ein stets ausgewogener Haushalt. Gemeinsam mit den Einnahmen und Ausgaben werden der aktuelle Schuldenstand der Gemeinde und die Entwicklung der Vermögenswerte der Gemeinde dargestellt. Dem Gemeinderat obliegt es, den Rechnungsabschluss zu genehmigen und diesen damit für formal und rechnerisch richtig zu befinden, oder für Korrekturen zurückzuweisen.
Der Rechnungsabschluss ist bis Ende April für das jeweils vorangegangen Haushaltsjahres fertigzustellen.
Inhalt
Ein Rechnungsabschluss enthält zumindest folgende Abschnitte:
- Vorbericht
- Nachweis der liquiden Mittel (Kassenbestand)
- Ergebnishaushalt Gesamt 1. Ebene (Anlage 1a) – interne Vergütungen enthalten
- Ergebnishaushalt Gesamt 1. und 2. Ebene (Anlage 1a) – interne Vergütungen enthalten
- Finanzierungshaushalt Gesamt 1. Ebene (Anlage 1b) – interne Vergütungen enthalten
- Finanzierungshaushalt Gesamt 1. und 2. Ebene (Anlage 1b) – interne Vergütungen enthalten
- Vermögenshaushalt (Anlage 1c)
- Nettovermögensveränderungsrechnung (Anlage 1d)
- Ergebnishaushalt Bereichsbudget 1. und 2. Ebene (Anlage 1a)
- Finanzierungshaushalt Bereichsbudget 1. und 2. Ebene (Anlage 1b)
- Ergebnis- und Finanzierungsrechnung Detailnachweis
- Haushaltspotential 2020 neu nach Novelle
- Nachweis der Investitionstätigkeit
- Querschnitt (Anlage 5b)
- Nachweis über Transferzahlungen (Anlage 6a)
- Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven (Anlage 6b)
- Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst (Anlage 6c)
- Nachweis über hausinterne Vergütungen (Anlage 6f)
- Anlagenspiegel Einzelkonten (Anlage 6g)
- Anlagenspiegel Einzelkonten Kapitaltransfer (Anlage 6g)
- Liste der nicht bewerteten Kulturgüter (Anlage 6h)
- Leasingspiegel (Anlage 6i)
- Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft (Anlage 6j)
- Rückstellungsspiegel (Anlage 6q)
- Haftungsnachweis (Anlage 6r)
- Einzelnachweis über die nicht voranschlagswirksame Gebarung gemäß § 12 (Anlage 6t)
- Nachweis über Personalaufwand VRV2015
- Personaldaten iSd ÖStp (Anlage 4)
- Nachweis Vermögen mit abgeänderter Nutzungsdauer
- Nachweis Kundenforderungen
- Nachweis Lieferantenverbindlichkeiten
- Erläuterung Abweichung gegenüber Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag
Unterlagen
Die Rechnungsabschlüsse der Gemeinde können auf der Plattform Offener Haushalt eingesehen werden.
Unter Downloads finden Sie das Gegenstück zu den Rechnungsabschlüssen, die Haushaltsvoranschläge der Gemeinde Steinakirchen.
Unter Aussendungen finden Sie in unseren Gemeindesplittern jeweils aktuelle Informationen zu der finanziellen Lage der Gemeinde Steinakirchen.
Weitere Informationen
Auf den folgenden Seiten finden Sie nützliche Informationen rund um den Rechnungsabschluß der Gemeinden: